Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,
sehr kurzfristig mit Wirkung vom heutigen Mittwoch ist in Hessen eine Änderung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten, die ich Ihnen im Anhang weiterleite.
Folgende zentrale Änderungen gelten ab sofort (23.11.2022):
Positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Es wird aber mit Nachdruck empfohlen und ich möchte darum auch dringend bitten, sich weiterhin für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit.
Falls Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte trotz dieser dringenden Empfehlung am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, sind sie für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen.
Markus Crede
Schulleiter
Schulleiter