Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,
ab Freitag, dem 25. Juni 2021 gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese wurde auf der Grundlage der erfreulichen Entwicklung der letzten Wochen formuliert – auch wenn die Ausbreitung der sogenannten Delta-Variante weiterhin Anlass zur Vorsicht geben muss.
Für den schulischen Betrieb gibt es eine deutliche Änderung, die bereits ab Freitag gelten wird: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin, sie gilt allerdings nur noch auf den Durchgangsflächen (Treppenhäuser, Flure) und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs – vor allem der Unterricht am Sitzplatz sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten – können also wieder mit freiem Gesicht absolvieren werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen zudem weiterhin in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport.
Markus Crede
Schulleiter
Schulleiter